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Kommunaler Behindertenbeauftragter
der Gemeinde Limeshain

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Der Gemeindevorstand hat beschlossen einen kommunalen Behindertenbeauftragten einzusetzen. Wichtigste Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, als Mittler zwischen der Behörde und der Bevölkerung zu fungieren. Das Tätigkeitsfeld ist breit angelegt und berührt sowohl mehrere Verwaltungsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch andere Ebenen wie Politik, freie Träger sowie Selbsthilfegruppen und Vereine. Behindertenrelevante Themen sind: Barrierefreies Bauen, Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung, Arbeit, Kindergarten, Schule, Frühförderung, familienentlastende Dienste, Freizeit, Kultur und Sport. Die Arbeit des Behindertenbeauftragten ist nicht nur auf eine Behindertengruppe bezogen, sondern berücksichtigt alle Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde. Inhaltlich umfasst die Wahrnehmung des Ehrenamtes folgende Aufgabenschwerpunkte:

1. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

Die Beratung und Information von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeiten. Der Beauftragte stellt für Behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit "Wegweiserfunktion" dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

2. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort

Über die persönliche Beratung hinaus befasst sich der Behindertenbeauftragte mit der Beratung von Wohlfahrtsverbänden und Behindertenverbänden sowie der Koordination der Angebote und Planungen unterschiedlicher Träger vor Ort.

3. Die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung

Auch Planungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich des Behindertenbeauftragten wie beispielsweise die Erstellung eines Behindertenplanes. Der Behinderten-/Integrationsplan dient dazu, die Situation der in der Gemeinde lebenden Menschen mit Behinderungen möglichst detailliert darzustellen. Er soll die Zielsetzung der Behindertenhilfe konkretisieren und als Grundlage für eine Gesamtplanung dienen und stellt somit eine Ausgangslage für weitere zielgerichtete Planung dar.

4. Mitwirkung in öffentlichen Gremien

Sehr unterschiedlich sind die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten eines kommunalen Behindertenbeauftragten an politischen Gremien. Oftmals arbeitet er im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit und hat als Sachverständiger Rederecht im Kommunalparlament.

5. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Hierzu gehören die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Erstellen von Informationsmaterial, Organisation und Durchführung von Fortbildungen sowie Förderung der Selbsthilfe.

Außerdem ist er mit seinen Ortskenntnissen kompetenter Ansprechpartner für den Wetteraukreis und dem Kreisbehindertenbeirat bei überregionalen Fragestellungen.

Ihr Ansprechpartner:
Zur Zeit ist das Amt des Behindertenbeauftragten nicht besetzt.

 

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