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Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift
Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass die zu zahlenden Beträge von meinem / unserem Konto abgebucht werden.
WICHTIGE HINWEISE:
- Die Teilnahme am Einzugsverfahren ist freiwillig.
- Zur Durchführung des Abbuchungsverfahren ist es notwendig, dass die personenbezogenen Daten in Datenverarbeitungsanlagen gespeichert und verarbeitet werden.
- Es ist bekannt, dass den betroffenen Geldinstituten durch die Überweisungsträger und Lastschriftenzettel auch Daten über den jeweiligen Zahlungsgrund (z.B. Grundsteuer, Hundesteuer) offenbart werden.
- Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt bis zum Widerruf.
- Die Einzugsermächtigung ist vollständig auszufüllen. Abbuchungen von Sparkonten sind nicht möglich. Sollte sich das Konto ändern, ist das dem Abbuchungsbeauftragten umgehend mitzuteilen, damit Stornogebühren vermieden werden können.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Konto für die einzuziehenden Beträge eine ausreichende Deckung aufweist; andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen.
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Datum und Unterschrift
Formular ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg oder persönlich an Gemeinde Limeshain, Am Zentrum 2, 63694 Limeshain zustellen.
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