Formular
zur Einzugsermächtigung
Informationen zur Grundsteuer
Grundsteuer und Grundbesitzabgaben
Für Grundbesitz im Gebiet der Gemeinde Limeshain wird eine Grundsteuer erhoben.
Entscheidend für die Höhe der Steuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks sowie der sich darauf befindlichen Gebäude.
Steuergegenstand
Steuergegenstände sind
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
- sonstige Grundstücke (Grundsteuer B)
Steuerschuldner
Steuerschuldner ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Steuergegenstandes ist.
Sind mehrere Personen Eigentümer des Grundstückes, so haften sie als Gesamtschuldner.
Ermittlung des Grundsteuerjahresbetrages
Die Besteuerungsgrundlage ist der Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit abgeleitet wird.
Die Ermittlung des Einheitswertes und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch das Finanzamt.
An den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbescheid ist die Gemeinde zwingend gebunden. Einwände gegen die Höhe des Messbetrages sind daher an das zuständige Finanzamt zu richten.
Auskünfte erteilt:
Finanzamt Nidda
Schillerstraße 38
63667 Nidda
Telefon-Nr.: (0 60 43) 8 05 – 0
Nach Bekanntgabe des Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt errechnet die Gemeinde den Gesamtjahresbetrag der Grundsteuer, in dem der Grundsteuermessbetrag mit dem jeweils maßgeblichen Hebesatz (festgelegt in der Haushaltssatzung der Gemeinde Limeshain) multipliziert wird.
Aktuelle Hebesätze der Gemeinde Limeshain
Grundsteuer A = 270 %
Grundsteuer B = 250 %
Steuerfestsetzung
Die Steuerfestsetzung erfolgt per Steuerbescheid, der dem Steuerpflichtigen zugesandt wird.
Sofern sich keine Änderung ergibt, gilt der Steuerbescheid auch für Folgejahre und ist daher sorgfältig aufzubewahren.
Auf den Gesamtjahresbetrag sind vierteljährliche Vorausleistungen zu entrichten, die jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 eines Jahres zur Zahlung fällig werden.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse
Limeshain eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der jeweiligen
Fälligkeitsbeträge erteilen.
Rechtsgrundlagen
Bewertungsgesetz, Grundsteuergesetz, Grundsteuerrichtlinien, Abgabenordnung, Haushaltssatzung
Ansprechpartner
Herr Manuel DAUTH
Zimmer: 11
Telefon-Nr: (0 60 48) 96 11 – 32
E-Mail: Manuel.Dauth@Limeshain.de
Herr Thorsten POTH
Zimmer: 10
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 – 33
E-Mail: Thorsten.Poth@Limeshain.de
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