Hochzeitspapiere
Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim zuständigen Standesamt (früher: Bestellung des Aufgebotes).
Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Partner den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anzumelden.
Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit.
Bei der Anmeldung der Eheschließung stellt das Standesamt nicht nur Ihren Personenstand fest, es prüft ebenfalls, ob Ihrem Heiratswunsch keine „Ehehindernisse“ entgegenstehen und dient der Vorbereitung ihrer Beurkundung.
Zudem wird bei der Anmeldung auch der Termin für Ihre Eheschließung vereinbart.
Da die Anmeldung zur Eheschließung sechs Monate Gültigkeit behält (ab Tag der Anmeldung der Eheschließung), sollten Sie bei konkreten Terminwünschen möglichst frühzeitig das Standesamt aufsuchen.
Eine verbindliche Zusage des Termins für Ihre Trauung kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Anmeldung der Eheschließung erfolgen (Vorreservierungen werden nicht vorgenommen)!
Wenn beide nicht in Limeshain wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen – kein Problem – unser Standesamt bleibt Ihnen nicht verschlossen.
Sie melden die Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen mit, dass Sie beim Standesamt Limeshain heiraten möchten. Die Standesbeamtin bzw. der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Um die Unterlagen einreichen zu können und lange Wartezeiten zu verhindern, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Notwendige Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung
Da jedes Paar für die Anmeldung der Eheschließung evtl. andere Unterlagen benötigt, zeigt das nachfolgende Beispiel die einfachste Variante der Anmeldung.
Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige und im Inland geboren sind, keiner der Verlobten bereits verheiratet war und keine minderjährigen Kinder haben, brauchen Sie:
- einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass
- eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes (auch über den Nebenwohnsitz), nicht älter als sieben Tage. Die Bescheinigung muss Ihre Vor- und Familiennamen, den Familienstand, Ihren Wohnort, und die Staatsangehörigkeit enthalten.
Weiterhin benötigen Sie ...
... wenn die Eltern nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern geheiratet haben:
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch Ihrer Eltern (nicht Stammbuch!).
Anmerkung: Dieses wird beim Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes Ihrer Eltern geführt. Ist die Ehe Ihrer Eltern aufgelöst oder leben Sie nicht mehr zusammen, fragen Sie uns.
... wenn die Eltern vor 1958 in den alten Bundesländern bzw. vor 1990 in den neuen Bundesländern geheiratet haben, besorgen Sie sich:
- eine Abstammungsurkunde, ausgestellt von Ihrem Geburtsstandesamt (nicht älter als sechs Monate)
Sollten Sie sich in diesem Personenkreis nicht wieder finden, stehen wir für weitere Informationen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Standesamt
Frau Eva Frick
Zimmer: 16
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 35
E-Mail: Eva.Frick@Limeshain.de
Standesamt
Herr Ralf Antonowitsch
Zimmer: 17
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 26
E-Mail: Ralf.Antonowitsch@Limeshain.de
Standesamt
Herr Jürgen Kunkel
Zimmer: 18
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 34
E-Mail: Juergen.Kunkel@Limeshain.de
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