Anmeldung bei der Meldebehörde
In Hessen ist die Grundlage für das Meldewesen das Hessische Meldegesetz (HMG).
Danach müssen sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an- ,ab- oder ummelden.
An- oder Ummeldungen können i.d.R. nur persönlich durchgeführt werden.
Zum Anmelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
*Ausweisdokumente für alle Personen, die angemeldet werden (bei Kindern Kinderausweis nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus.
- nicht möglich sind: schriftliche An- oder Ummeldungen
- Bei Umzug innerhalb des Landkreises Wetterau ist eine Änderung des Fahrzeugscheines auch bei uns möglich (Gebühr 10,70 €).
Bitte stören Sie sich nicht an dem Datum auf dem Anmeldeformular, es aktualisiert sich automatisch wenn das Formular gedruckt wird.
Formular: Anmeldung bei der Meldebehörde
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