Kinderreisepass
Beschreibung
Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie als Passersatzpapier
bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Bei Kinderreisepässen ist grundsätzlich ein Lichtbild
und ein förmlicher Antrag erforderlich.
Voraussetzung
*Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
*Förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde.
Der Antrag wird von den Eltern gestellt. Muss von beiden Elternteilen
unterschrieben werden. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die
Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge
übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss ist im Original
vorzulegen bzw. in beglaubigter Kopie.
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung ist sofort möglich
Erforderliche Unterlagen
biometrisches Lichtbild
Kosten
Erstausstellung 13,- €
Verlängerungen und Änderungen 6,- €
Formular: Kinderreisepass für ein Kind
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