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Kinderreisepass

Beschreibung

Den Kinderreisepass für ein Kind, das deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie als Passersatzpapier bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Bei Kinderreisepässen ist grundsätzlich ein Lichtbild und ein förmlicher Antrag erforderlich.


Voraussetzung

*Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;
*Förmlicher Antrag bei der jeweils zuständigen Gemeinde. Der Antrag wird von den Eltern gestellt. Muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteils erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss ist im Original vorzulegen bzw. in beglaubigter Kopie.

Fristen

Bearbeitungsdauer: Ausstellung ist sofort möglich

Erforderliche Unterlagen

biometrisches Lichtbild

Kosten

Erstausstellung 13,- €
Verlängerungen und Änderungen 6,- €

Adobe PDFFormular: Kinderreisepass für ein Kind


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