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Lohnsteuerkartenänderung

Folgende Änderungen der Lohnsteuerkarte können sie im Bürgerbüro erledigen

  • Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten
  • Eintragung des Kirchenein- oder –austritts
  • Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren – außer Pflegekinder

Die Lohnsteuerkarten sind zur Änderung mitzubringen oder zu übersenden.

Folgende Änderungen werden nur vom Finanzamt vorgenommen

Eintragung von Kindern über 18 Jahre

  • Eintragung von Pflegekindern
  • erstmalige Eintragung und Änderungen von Körperbehindertenfreibeträgen
  • Eintragung des ganzen Kinderfreibetrages in folgenden Fällen:
  • ein Elternteil lebt im Ausland
  • ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt
  • die Vaterschaft ist nicht festgestellt

Adobe PDFFormular: Lohnsteuerkartenänderung


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