Lohnsteuerkartenänderung
Folgende Änderungen der Lohnsteuerkarte können sie im Bürgerbüro erledigen
- Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten
- Eintragung des Kirchenein- oder –austritts
- Eintragung von Kinderfreibeträgen für Kinder unter 18 Jahren – außer Pflegekinder
Die Lohnsteuerkarten sind zur Änderung mitzubringen oder zu übersenden.
Folgende Änderungen werden nur vom Finanzamt vorgenommen
Eintragung von Kindern über 18 Jahre
- Eintragung von Pflegekindern
- erstmalige Eintragung und Änderungen von Körperbehindertenfreibeträgen
- Eintragung des ganzen Kinderfreibetrages in folgenden Fällen:
- ein Elternteil lebt im Ausland
- ein Elternteil zahlt keinen Unterhalt
- die Vaterschaft ist nicht festgestellt
Formular: Lohnsteuerkartenänderung
zum Seitenanfang
|