Sterbefall
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod muss auf jeden Fall durch einen Arzt festgestellt werden.
Zur Anzeige des Sterbefalles verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender gesetzlicher Reihenfolge:
- das Familienhaupt,
- derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat.
Die Anzeige hat spätestens am nächsten Werktag nach dem Todesfall zu erfolgen. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.
In der Regel übergeben die Angehörigen die Anzeige und die Erledigung der Formalitäten einem bevollmächtigten Bestattungsunternehmen, so dass sie sich nicht mehr um behördliche Belange kümmern müssen.
Der Bestatter wird Sie um die für die Beurkundung notwendigen Unterlagen bitten; auf jeden Fall sollten Sie das Stammbuch der Familie und den Ausweis der / des Verstorbenen bereithalten.
Die Pietät wird dann beim Standesamt die erforderlichen Sterbeurkunden ausstellen lassen.
Wenn Sie selbst als Angehöriger die Formalitäten übernehmen wollen, können Sie sich gern vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Ist die / der Betroffene in einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (z.B. Krankenhaus) verstorben, so wird die Verwaltung die Anzeige beim Standesamt schriftlich vornehmen.
Unnatürliche Todesfälle werden der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Erforderliche Unterlagen zur Beurkundung:
- der Personalausweis oder Reisepass der / des Verstorbenen,
- der Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person,
- die Todesbescheinigung des Arztes (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil der Leichenschauscheine).
Bei ledigen Verstorbenen zusätzlich:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, ersatzweise eine Geburts- oder Abstammungsurkunde.
Bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, ersatzweise eine Heiratsurkunde.
Bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise eine Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil.
Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, ersatzweise eine beglaubigte Abschrift vom Heiratseintrag der / des Verstorbenen (mit Randvermerk des erstverstorbenen Ehegatten) oder eine Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Die vorzulegenden Urkunden sollten neuesten Datums sein !
Anmerkung:
Die Vorlage dieser Urkunden kann entfallen, wenn die Personenstandsbücher beim Standesamt Limeshain geführt werden. In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).
Friedhof - Beerdigung
Bei Fragen zu den verschiedenen Bestattungsarten, Terminierung von Bestattungen oder für die anfallenden Friedhofsgebühren können Sie sich gern an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Limeshain wenden.
Ansprechpartner:
Standesamt
Frau Eva Frick
Zimmer: 16
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 35
E-Mail: Eva.Frick@Limeshain.de
Standesamt
Herr Ralf Antonowitsch
Zimmer: 17
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 26
E-Mail: Ralf.Antonowitsch@Limeshain.de
Standesamt
Herr Jürgen Kunkel
Zimmer: 18
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 34
E-Mail: Juergen.Kunkel@Limeshain.de
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