Berechtigte
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes (PStG) nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher, auf Durchsicht dieser Bücher und auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches einreichen.
Ansprechpartner:
Standesamt
Frau Eva Frick
Zimmer: 16
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 35
E-Mail: Eva.Frick@Limeshain.de
Standesamt
Herr Ralf Antonowitsch
Zimmer: 17
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 26
E-Mail: Ralf.Antonowitsch@Limeshain.de
Standesamt
Herr Jürgen Kunkel
Zimmer: 18
Telefon-Nr.: (0 60 48) 96 11 - 34
E-Mail: Juergen.Kunkel@Limeshain.de
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