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Urkundenanforderung |
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Auszug zur Gebührenordnung des Standesamtes
gültig ab 01.01.2002
| I. Eheschließung |
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen
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33,00 € |
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
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55,00 € |
3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt
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17,00 € |
| 4. Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen
Standesbeamten als dem, der die Anmeldung der Eheschließung
entgegengenommen hat |
33,00 € |
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| II. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen
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33,00 € |
| 2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist |
55,00 € |
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| III. Benutzung der Personenstandsbücher |
1. Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem
Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder
dem Buch für Todeserklärungen
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7,00 € |
| 2. Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges aus dem
Familienbuch oder einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit
vom 01.07.1938 bis zum 31.12.1957 angelegten Familienbuch
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8,00 € |
3. Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde
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7,00 € |
4. Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde
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7,00 € |
5. Zweites und jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn
es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wirddie Hälfte der Gebühr nach Nr. 1 – 5
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6. Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung
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7,00 € |
7. Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch
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5,00 € |
8. Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum
oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige
Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand
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17,00 - 55,00 € |
| 9. Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie |
5,00 € |
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| IV. Sonstige Aufgaben des Standesbeamten |
1. Anlegung eines Familienbuches auf Antrag
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33,00 € |
2. Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder
Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften
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17,00 € |
| 3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt |
17,00 € |
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