Behindertenbeauftragte

Kommunale Behindertenbeauftragte der Gemeinde Limeshain


Der Gemeindevorstand hat beschlossen eine kommunale Behindertenbeauftragte einzusetzen. Wichtigste Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es, als Mittler zwischen der Behörde und der Bevölkerung zu fungieren. Das Tätigkeitsfeld ist breit angelegt und berührt sowohl mehrere Verwaltungsbereiche der Gemeindeverwaltung als auch andere Ebenen wie Politik, freie Träger sowie Selbsthilfegruppen und Vereine. Behindertenrelevante Themen sind: Barrierefreies Bauen, Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung, Arbeit, Kindergarten, Schule, Frühförderung, familienentlastende Dienste, Freizeit, Kultur und Sport. Die Arbeit der Behindertenbeauftragten ist nicht nur auf eine Behindertengruppe bezogen, sondern berücksichtigt alle Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde. Inhaltlich umfasst die Wahrnehmung des Ehrenamtes folgende Aufgabenschwerpunkte:

1. Individuelle Beratung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen

Die Beratung und Information von Menschen mit Behinderungen steht an erster Stelle der Tätigkeiten. Die Beauftragte stellt für Behinderte Menschen eine Anlaufstelle vor Ort mit "Wegweiserfunktion" dar, um ratsuchende Menschen an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

2. Die Beratung von Institutionen und die Koordination der Angebote vor Ort

Über die persönliche Beratung hinaus befasst sich die Behindertenbeauftragte mit der Beratung von Wohlfahrtsverbänden und Behindertenverbänden sowie der Koordination der Angebote und Planungen unterschiedlicher Träger vor Ort.

3. Die Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung

Auch Planungsaufgaben gehören zum Aufgabenbereich der Behindertenbeauftragten wie beispielsweise die Erstellung eines Behindertenplanes. Der Behinderten-/Integrationsplan dient dazu, die Situation der in der Gemeinde lebenden Menschen mit Behinderungen möglichst detailliert darzustellen. Er soll die Zielsetzung der Behindertenhilfe konkretisieren und als Grundlage für eine Gesamtplanung dienen und stellt somit eine Ausgangslage für weitere zielgerichtete Planung dar.

4. Mitwirkung in öffentlichen Gremien

Sehr unterschiedlich sind die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten einer kommunalen Behindertenbeauftragten an politischen Gremien. Oftmals arbeitet sie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit und hat als Sachverständige Rederecht im Kommunalparlament.

5. Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung

Hierzu gehören die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen, Erstellen von Informationsmaterial, Organisation und Durchführung von Fortbildungen sowie Förderung der Selbsthilfe.

Außerdem ist sie mit ihren Ortskenntnissen kompetenter Ansprechpartner für den Wetteraukreis und dem Kreisbehindertenbeirat bei überregionalen Fragestellungen.


Frau Helga Pechmann

+49 6047 1268