Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine in Limeshain Die Gemeinde Limeshain weist darauf hin, dass gemäß § 34 der Friedhofsordnung alle Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen verpflichtet sind, Grabmale mindestens einmal jährlich im Frühjahr nach der Frostperiode fachmännisch auf ihre Standfestigkeit überprüfen zu lassen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. Bei Pflichtverletzungen haften die Nutzungsberechtigten für daraus entstehende Schäden. Die diesjährige Überprüfung durch die Friedhofsverwaltung findet vom 11. bis 13. Mai 2026 auf allen drei Friedhöfen statt: Rommelhausen: 11.05.2026, ab 10:00 Uhr Hainchen: 12.05.2026, ab 10:00 Uhr Himbach: 13.05.2026, ab 10:00 Uhr Nutzungsberechtigte können an den Terminen teilnehmen. Grabsteine, die eine unmittelbare Gefahr darstellen, werden umgehend gesichert. Bei Regen entfällt die Überprüfung.
Friedhofsverwaltung
Die Friedhofsverwaltung ist für die Unterhaltung der 3 Friedhöfe in Limeshain zuständig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung beraten Sie bzgl. Fragen zu den Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesens.
Für das Friedhofswesen wurde eine Friedhofsordnung der Gemeinde Limeshain erlassen, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen: zur Friedhofsordnung
Die Friedhofsordnung enthält u.a. Vorgaben zu Grabarten, Bestattungen sowie der Gestaltung der Grabstellen.
Die gemeindeeigenen Friedhöfe werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten.
Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden oder sich einem Kollegen vor Ort anvertrauen.
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Geschlossen:öffnet nächsten Montag um 08:00 Uhr
Montag
- Uhr Von 08:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag
- Uhr Von 08:00 bis 12:30 Uhr - Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag
- Uhr Von 08:00 bis 12:30 Uhr - Uhr Von 14:00 bis 18:30 Uhr
Freitag
- Uhr Von 08:00 bis 12:30 Uhr
Schließzeiten
Mittwoch
Zusätzliche Termine können nach Absprache vereinbart werden.
Wasser wird abgestellt
Ab Montag, dem 17. November 2025 werden die Wasserleitungen auf den Friedhöfen abgestellt, um Frostschäden zu vermeiden.
Voraussichtlich Mitte März 2026 steht das Gießwasser wieder zur Verfügung. Wir werden zeitnah informieren.
Friedhofsverwaltung Limeshain setzt auf Umweltschutz mit neuen Initiativen
Die Friedhofsverwaltung Limeshain hat neue Maßnahmen zur Förderung des Umweltschutzes und einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung eingeführt.
Um die Trennung von Abfällen zu verbessern und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, wurden auf jedem Friedhof zwei Gelbetonnen aufgestellt. Diese ermöglichen den Besuchern eine einfachere und effizientere Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Plastik und anderen recyclebaren Abfällen.
Darüber hinaus wurden auf dem Friedhof Hainchen und Himbach innovative Recyclingbänke installiert, um den Besuchern ein umweltfreundliches und praktisches Sitzmöbel zu bieten. Diese Bänke bestehen aus recycelten Materialien und sind Teil unseres Engagements für eine nachhaltige Zukunft. Insbesondere im Rahmen der Einführung neuer Bestattungsarten wie der Baumbestattung und Stelen Bestattung wollen wir unseren Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die Friedhofsverwaltung lädt alle Besucher herzlich ein, sich aktiv an diesen Umweltschutzmaßnahmen zu beteiligen und durch die richtige Entsorgung von Abfällen dazu beizutragen, unsere Friedhöfe sauber und umweltfreundlich zu halten.
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
die Friedhofsverwaltung stellt immer wieder fest, dass die Grabmale ohne Absprache mit dem Fachbereich abgeräumt werden. Wir bitten folgende Vorgehensweise einzuhalten und die Friedhofsverwaltung bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Nehmen Sie Kontakt mit der Friedhofsverwaltung auf, wenn: - Eine Grabräumung beabsichtigt ist - Unsicherheiten bei der Durchführung und Vorgehensweise vorliegen oder - Fragen im Zusammenhang mit einer Grabräumung bestehen.
Das Nutzungsrechtes an einer Grabstätte kann in der Gemeinde Limeshain anlässlich eines Todesfalls erworben werden.
Auf einem Friedhof der Gemeinde Limeshain werden diejenigenPersonen bestattet, die
bei ihrem Ableben Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde Limeshain waren
ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem Friedhof der Gemeinde Limeshain hatten (Familiengrab)
innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde Limeshain beigesetzt werden
frühere Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Limeshain waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Gemeinde gelebt haben.
Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Ortsteils, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten.
Für die Bestattung anderer Personen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht.
Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Zur Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen gibt die Friedhofsordnung der Gemeinde Limeshain Auskunft.