Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung ist für die Unterhaltung der 3 Friedhöfe in Limeshain zuständig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung beraten Sie bzgl. Fragen zu den Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesens.

Für das Friedhofswesen wurde eine Friedhofsordnung der Gemeinde Limeshain erlassen, die wir Ihnen hier zum Download bereitstellen:  zur Friedhofsordnung 

Die Friedhofsordnung enthält u.a. Vorgaben zu Grabarten, Bestattungen sowie der Gestaltung der Grabstellen.

Die gemeindeeigenen Friedhöfe werden durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und unterhalten.

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an die Friedhofsverwaltung wenden oder sich einem Kollegen vor Ort anvertrauen.


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Montag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:30 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Geschlossen

Geschlossen am Mittwoch

Zusätzliche Termine können nach Absprache vereinbart werden.

Ansprechpartnerinnen

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Durchführung einer Grabräumung

Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,

die Friedhofsverwaltung stellt immer wieder fest, dass die Grabmale ohne Absprache mit dem Fachbereich abgeräumt werden. Wir bitten folgende Vorgehensweise einzuhalten und die Friedhofsverwaltung bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt mit der Friedhofsverwaltung auf, wenn:
- Eine Grabräumung beabsichtigt ist
- Unsicherheiten bei der Durchführung und Vorgehensweise vorliegen oder
- Fragen im Zusammenhang mit einer Grabräumung bestehen.


Grabarten und Friedhöfe

Auf den Friedhöfen in Limeshain werden verschiedene Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Friedhöfe der Gemeinde Limeshain
Arten von Grabstätten

Nutzungsrechte einer Grabstätte

Das Nutzungsrechtes an einer Grabstätte kann in der Gemeinde Limeshain anlässlich eines Todesfalls erworben werden.

Auf einem Friedhof der Gemeinde Limeshain werden diejenigen Personen bestattet, die

  • bei ihrem Ableben Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde Limeshain waren
  • ein Recht auf Benutzung einer Grabstätte auf einem Friedhof der Gemeinde Limeshain hatten (Familiengrab)
  • innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind und nicht auf einem Friedhof außerhalb der Gemeinde Limeshain beigesetzt werden
  • frühere Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Limeshain waren und zuletzt in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung außerhalb der Gemeinde gelebt haben.

Die Bestattung derjenigen Personen, die bei ihrem Ableben Einwohnerinnen oder Einwohner der Gemeinde waren, erfolgt in der Regel auf dem Friedhof des Ortsteils, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten.

Für die Bestattung anderer Personen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung dieser Genehmigung besteht nicht.


Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Zur Gestaltung von Grabmalen und Grabeinfassungen gibt die Friedhofsordnung der Gemeinde Limeshain Auskunft.