Mit der Veröffentlichung der Parkordnung und Ticketpreise für Hunde auf der Landesgartenschau Oberhessen wurde sehr lebhaft über das Thema diskutiert. Die Debatte ist für Florian Herrmann, Geschäftsführer der Landesgartenschau Oberhessen, unverständlich: „Es ist ein Novum bei hessischen Landesgartenschauen, dass Hunde im gesamten Zeitraum der Veranstaltung auf die Gelände dürfen. In Fulda war dies nur einmal pro Woche in geführten Gruppen zulässig. Bei vergangenen Gartenschauen waren Hunde weitgehend verboten.“
Die Gründe für die Entscheidung der anderen Landesgartenschauen sind bekannt. Selbst der besterzogene Hund kann in Stresssituationen anders als sonst reagieren und vielleicht schnappen. Und es gibt Menschen, die Angst vor Hunden haben und sich durch deren Anwesenheit gestört fühlen. Auch lässt es sich kaum verhindern, dass durch das Markieren der Hunde an Gebäuden oder Bänken mehr Pflege notwendig ist und mehr Aufwand entsteht. Zudem könnte sie der Bepflanzung schaden. Von den großen Hinterlassenschaften ganz zu schweigen. Der Personalaufwand wird durch den Hundebesuch deutlich höher.
Trotz dieser Argumente haben die Verantwortlichen in Oberhessen entschieden, Hunde zuzulassen, um Hundebesitzer nicht auszuschließen. Allerdings geschieht dies mit klaren Spielregeln und einer damit verbundenen Eintrittspflicht, um eine gewisse Kontrolle zu erlangen und den daraus resultierenden Mehraufwand abzufangen. Die Karte für Hunde kostet mit acht Euro nur unwesentlich mehr als beispielsweise Kinder und Jugendliche. Herrmann: „Ein Eintrittspreis ist daher unumgänglich. Wenn Kinder also eintrittspflichtig sind, so sollte dies für Hunde wegen des genannten Mehraufwandes selbstverständlich sein.“
